Die „U.S.-Kontaktperson“ ist im ESTA-Antrag Pflicht: 5 von 7 Unterfeldern müssen ausgefüllt werden. Bekannte in den USA brauchen Sie dafür aber nicht. Laut offizieller Ausfüllhilfe können Sie Name, Adresse und Telefonnummer Ihrer Unterkunft eintragen, etwa eines Hotels, oder „UNKNOWN“ angeben. Fehlt eine Telefonnummer, dürfen Sie Nullen eingeben.
Viele Urlauber stocken beim Abschnitt „U.S. Point of Contact Information“: Wen soll man angeben, wenn man in den USA niemanden kennt? Die gute Nachricht: Das offizielle Formular hat für genau diesen Fall klare Regeln. Wir erklären, welche Unterfelder Pflicht sind, was Sie ohne Bekannte eintragen und warum die Kontaktperson nicht dasselbe ist wie Ihre Adresse während des Aufenthalts.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtfeld: Name, Adresszeile 1, Stadt, Bundesstaat und Telefonnummer der U.S.-Kontaktperson.
- Wer zählt: laut Formular ein Freund, Verwandter oder Geschäftspartner.
- Ohne Bekannte: Angaben der Unterkunft, z. B. des Hotels – oder „UNKNOWN“.
- Keine Telefonnummer: Nullen eintragen.
- Adresse in den USA: separates, optionales Feld – nach der Genehmigung noch änderbar.
- Bei der Einreise: Die Aufenthaltsadresse müssen Sie laut Auswärtigem Amt angeben können.
Was das Formular unter „U.S. Point of Contact“ verlangt
Alle Angaben in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Formulartexten, die die ESTA-Website esta.cbp.dhs.gov in deutscher und englischer Sprache lädt. Im deutschen Formular heißt der Abschnitt „Information zu U.S.-Kontaktperson“. Die Ausfüllhilfe lautet: „Eine U.S. Kontaktperson kann ein Freund, Verwandter oder Geschäftspartner sein. Falls Sie keine U.S. Kontaktperson haben, geben Sie bitte Namen, Adresse und Telefonnummer der Örtlichkeit an, wo Sie sich aufhalten werden (z. B. den Namen eines Hotels).“ Zusätzlich ist der Eintrag „UNKNOWN“ erlaubt.
| Unterfeld | Pflicht? | Wenn Sie es nicht wissen |
|---|---|---|
| Name der Kontaktperson | Ja (max. 60 Zeichen) | Name der Unterkunft oder UNKNOWN |
| Adresszeile 1 | Ja (max. 60 Zeichen) | UNKNOWN |
| Apartmentnummer | Nein | leer lassen |
| Adresszeile 2 | Nein | leer lassen |
| Stadt | Ja (max. 70 Zeichen) | UNKNOWN |
| Bundesstaat | Ja (Auswahlliste) | UNKNOWN auswählen |
| Telefonnummer | Ja (max. 20 Ziffern) | Nullen eintragen |
Ein Detail der Übersetzung: In einigen deutschen Hilfetexten steht statt „UNKNOWN“ das Wort „UNBEKANNT“. Die englische Originalfassung verwendet durchgängig „UNKNOWN“, und auch die zentrale deutsche Ausfüllhilfe nennt „UNKNOWN“. Wir empfehlen daher die englische Schreibweise.
Keine Bekannten in den USA: Was Sie eintragen können
Die offizielle Regel ist einfach: Kennen Sie niemanden, nehmen Sie den Ort, an dem Sie übernachten. Je nach Reiseart bieten sich diese Varianten an:
- Hotel oder Motel: Name des Hotels, Straße, Stadt, Bundesstaat und Telefonnummer der Rezeption – genau das Beispiel, das die Ausfüllhilfe nennt.
- Ferienwohnung oder Ferienhaus: Name und Anschrift der Unterkunft; als Telefonnummer die des Vermieters oder der Verwaltung, sofern Sie sie kennen.
- Rundreise: die erste Unterkunft Ihrer Reise. Für die Aufenthaltsadresse verlangt das Formular bei mehreren Orten ausdrücklich nur die erste.
- Geschäftsreise, Messe, Konferenz: Ihr Geschäftspartner in den USA – das Formular nennt Geschäftspartner ausdrücklich. Ohne persönlichen Kontakt: das Hotel.
- Besuch bei Familie oder Freunden: die Gastgeber mit ihrer Adresse und Telefonnummer.
- Noch nichts gebucht: „UNKNOWN“ in Name, Adresse und Stadt, beim Bundesstaat „UNKNOWN“ auswählen und als Telefonnummer Nullen.
Beispiel: Städtereise nach New York
Angenommen, Sie haben für eine Woche ein Hotel in Manhattan gebucht und kennen in den USA niemanden. Dann tragen Sie als Kontaktperson den Namen des Hotels ein, in Adresszeile 1 Hausnummer und Straße aus Ihrer Buchungsbestätigung, als Stadt „New York“, als Bundesstaat „New York“ und als Telefonnummer die Nummer des Hotels. Die Frage, ob Ihre Aufenthaltsadresse mit der Adresse der Kontaktperson übereinstimmt, können Sie dann mit „Ja“ beantworten.
Nicht verwechseln: andere „Kontakt“-Felder im Antrag
Das Wort „Kontakt“ taucht im ESTA-Antrag mehrfach auf. Laut Ausfüllhilfe sind das unterschiedliche Angaben:
- Ihre eigenen Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und mindestens eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind. Haben Sie keine eigene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, dürfen Sie die einer Kontaktperson angeben, etwa eines Familienmitglieds, Freundes oder Geschäftspartners.
- Die Person, die die Anträge eingibt: Bei Gruppenanträgen fragt das Formular nach Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum der Person, welche die ESTA-Anträge eingibt. Das ist der Ansprechpartner der Gruppe, zum Beispiel ein Elternteil.
- Die U.S.-Kontaktperson: nur der Abschnitt „U.S. Point of Contact Information“, um den es in diesem Ratgeber geht.
Kontaktperson ist nicht gleich Adresse während des Aufenthalts
Im Abschnitt mit den Reiseinformationen fragt das Formular zusätzlich nach der „Adresse während Ihres Aufenthalts in den USA“. Das ist ein eigenes Feld mit eigenen Regeln. Laut Ausfüllhilfe gilt:
- Die Angabe der Aufenthaltsadresse ist für die Fertigstellung des Antrags nicht verpflichtend.
- Bei mehreren Aufenthaltsorten geben Sie die erste Adresse an.
- Kennen Sie die vollständige Adresse nicht, reicht der Name des Hotels oder des Ortes.
- Das Formular fragt, ob die Aufenthaltsadresse mit der Adresse der Kontaktperson identisch ist – wer im Hotel übernachtet und das Hotel als Kontakt angegeben hat, kann das bejahen.
- Verlassen Sie die USA sofort wieder, tragen Sie „In Transit“ und Ihr Endziel ein.
Ein wichtiger Unterschied: Nach der Genehmigung lassen sich laut ESTA-Website nur noch die E-Mail-Adresse und die Adresse während des Aufenthalts in den USA aktualisieren. Für andere Änderungen verlangt die Website einen neuen Antrag. Ob eine später geänderte Unterkunft bei der Kontaktperson einen neuen Antrag erfordert, regelt die FAQ nicht ausdrücklich. Sorgfalt beim ersten Ausfüllen lohnt sich also.
Bei der Einreise zählt die Aufenthaltsadresse
Im ESTA-Antrag ist die Aufenthaltsadresse freiwillig, bei der Grenzkontrolle nicht. Das Auswärtige Amt schreibt: „Darüber hinaus muss bei Einreise die Adresse angegeben werden, an der Aufenthalt während der USA-Reise erfolgt“ (Auswärtiges Amt). Bei Rundreisen genügt die erste Adresse. Wie die Kontrolle am Flughafen abläuft, erklärt unsere Seite Einreise in die USA.
Muss ich vor dem ESTA-Antrag schon ein Hotel gebucht haben?
Nein. Die ESTA-FAQ beantwortet die Frage, ob man ohne bestätigte Reisepläne beantragen kann, mit „Ja“. Allerdings heißt es dort ausdrücklich, dass Sie „einen Ansprechpartner in den Vereinigten Staaten brauchen“ werden (ESTA-FAQ). Mit den Einträgen „UNKNOWN“ und Nullen ist das Feld auch ohne Buchung ausfüllbar. Wann der richtige Zeitpunkt für den Antrag ist, lesen Sie im Ratgeber Wann ESTA beantragen?.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Eigene Daten eintragen: Ihre deutsche Adresse gehört nicht in das Feld der U.S.-Kontaktperson.
- Felder leer lassen: Name, Adresszeile 1, Stadt, Bundesstaat und Telefonnummer sind Pflicht – im Zweifel „UNKNOWN“ bzw. Nullen.
- Stadt und Bundesstaat in die Adresszeile schreiben: Die Ausfüllhilfe verlangt, beides nur in den eigenen Feldern anzugeben.
- Sonderzeichen verwenden: Das Formular meldet ungültige Zeichen; ersetzen Sie Umlaute im Zweifel so, wie es die ESTA-FAQ für Namen empfiehlt (ä = ae, ö = oe, ü = ue, ß = ss).
- Erfundene Personen angeben: Lieber „UNKNOWN“ als ein Name, den Sie nicht belegen können – korrekte Angaben vermeiden Rückfragen.
Ein weiteres Feld, bei dem viele unsicher sind, ist die „National Identification Number“ – mehr dazu im Ratgeber ESTA-Personalausweisnummer. Den kompletten Antrag erklärt die ESTA-Antrag-Anleitung. Offiziell kostet der Antrag 40,27 US-Dollar – Anbieter, die deutlich mehr verlangen, sind private Vermittler.
Häufige Fragen zur ESTA-Kontaktperson
Was trage ich bei ESTA als Kontaktperson ein, wenn ich niemanden in den USA kenne?
Laut offizieller Ausfüllhilfe Name, Adresse und Telefonnummer Ihrer Unterkunft, zum Beispiel eines Hotels. Alternativ ist „UNKNOWN“ zulässig; fehlt die Telefonnummer, tragen Sie Nullen ein.
Ist die U.S.-Kontaktperson ein Pflichtfeld?
Ja. Name, Adresszeile 1, Stadt, Bundesstaat und Telefonnummer sind Pflichtangaben. Apartmentnummer und Adresszeile 2 sind freiwillig.
Kann ich meine Ferienwohnung als Kontakt angeben?
Ja. Die Ausfüllhilfe verlangt ohne persönliche Kontaktperson die Angaben der „Örtlichkeit, wo Sie sich aufhalten werden“. Das Hotel ist nur ein Beispiel dafür.
Ist die Kontaktperson dasselbe wie die Adresse in den USA?
Nein. Die Adresse während des Aufenthalts ist ein eigenes, im Antrag freiwilliges Feld. Sie kann mit der Adresse der Kontaktperson übereinstimmen, etwa wenn Sie das Hotel angeben, in dem Sie übernachten.
Was gebe ich bei einem reinen Umstieg in den USA an?
Bei der Aufenthaltsadresse sieht das Formular „In Transit“ plus Ihr Endziel vor. Alles Weitere zum Umsteigen lesen Sie im Ratgeber ESTA bei Transit und Zwischenlandung.
usavisit.de ist ein privates Informationsangebot – keine Behörde und kein offizielles Angebot der US-Regierung. Wir verkaufen keine Dienstleistungen. Maßgeblich sind stets die Hinweise im offiziellen Formular auf esta.cbp.dhs.gov.
Stand: 24. September 2026 · Quellen: ESTA-Formular und ESTA-FAQ (esta.cbp.dhs.gov, Sprachdateien de.json und en.json), Auswärtiges Amt (Reise- und Sicherheitshinweise USA).
